Mit unserem Krankentagegeld KombiMed KTAG können Sie die Lücke ausgleichen, die nach Ende der Lohnfortzahlung entsteht. Danach erhalten Sie ein geringeres Krankengeld von der Kasse, das max. 90% Ihres Nettogehaltes beträgt. Davon werden noch Ihre Beitragsanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Das private Krankentagegeld kann diese Einkommenslücke schließen. Sie erhalten das DKV-Krankentagegeld für die gesamte Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit – wenn Sie zum Beispiel nach längerer Krankheit wieder stundenweise arbeiten – erhalten Sie ein anteiliges Krankengeld bis zur Höhe Ihres Nettoeinkommens während der teilweisen Arbeitsunfähigkeit. Die DKV zahlt das anteilige Krankentagegeld bis zu 182 Tage lang